AGB & Einkaufsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemein

1.1 Für alle von uns durchgeführten Lieferungen und Leistungen gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen.

2. Angebote, Preise und Zahlungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Die von uns genannten Preise gelten „ab Werk", sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt. Verpackung wird extra berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.3 Der Ausgleich unserer Rechnungen hat ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.

2.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10% zu zahlen.

2.5 Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Lieferung

3.1 Die von uns genannte Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.

3.2 Teillieferungen sind zulässig und gelten als Beginn der Lieferung. Die Lieferung gilt als ausgeführt, wenn innerhalb der für uns maßgeblichen Frist die Ware in der mit dem Kunden vereinbarten Form von uns abgesandt wurde.

3.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Menge sind zulässig. Berechnet wird ausschließlich die gelieferte Menge.

3.4 Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder unverschuldeter Ausfall von Transportmöglichkeiten, berechtigen uns zur Anpassung der Lieferfrist durch unverzügliche schriftliche Anzeige.

3.5 Bei Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. von § 376 HGB ist, oder der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

3.6 Sofern der Lieferverzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Außer bei Vorsatz ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Gefahrenübergang

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk" vereinbart.

4.2 Die Eindeckung der Lieferung durch eine Transportversicherung erfolgt auf Wunsch des Kunden zu seinen Lasten.

5. Mängelhaftung

5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.

5.3 Der Kunde hat uns auf Verlangen Proben der beanstandeten Kaufsache unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

5.4 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.5 Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5.6 Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Liegt kein Vorsatz vor, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden gemäß § 823 BGB. Dieser Ausschluss gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 479 BGB bleibt unberührt.

6. Eigentumsvorbehaltssicherung

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich sämtlicher unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei einer Verarbeitung der Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Bearbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Urheberrecht

7.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn keine besonderen Schutzrechte bestehen, ohne unsere Zustimmung weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden.

7.2 Bei vom Kunden vorgelegten oder nach seinen Angaben gefertigten Entwürfen, Muster, Modellen und dergleichen übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

8. Datenverarbeitung

8.1 Wir sind berechtigt, die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben und mit den geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherung zu speichern, zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3 Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

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